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Freitag, 16. November 2007

Vorratsdatenspeicherung

Noch 44 Tage bis zur totalen Protokollierung der Telekommunikation...


Mehr als 13 000 Bürger wollen die beschlossene Speicherung von Verbindungsdaten in der Telekommunikation in Karlsruhe kippen.

So viele Vollmachten zur Verfassungsbeschwerde seien bereits eingegangen, berichtete der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung am Freitag in Berlin. In dem Arbeitskreis sind mehrere Bürgerrechtler und betroffene Organisationen zusammengeschlossen.
Besorgte Bürger könnten sich noch bis zum 24. Dezember der Verfassungsbeschwerde gegen den «Angriff auf ihre Privatsphäre» anschließen, hieß es.

Auch der Vorstand der Deutschen Journalisten-Union in der Gewerkschaft ver.di schloss sich an. Der Informantenschutz werde in eklatanter Weise ausgehöhlt, kritisierte die Gewerkschaft. Verdeckte Recherchen würden nahezu unmöglich.


Die Journalisten-Gewerkschaft rief ihre 25 000 Mitglieder auf, die Verfassungsbeschwerde ebenfalls zu unterzeichnen. Ob die Gewerkschaft als Organisation klagen kann, werde geprüft.

Ungeachtet massiver Proteste hatte der Bundestag die Speicherung von Telefon- und Internet-Daten in der vergangenen Woche beschlossen. Die Verbindungsdaten - nicht aber Gesprächsinhalte - werden künftig ein halbes Jahr gespeichert. Beschlossen wurde auch, dass die Überwachung der Telekommunikation auf schwere Straftaten beschränkt wird. Aber auch einzelne Geheimnisträger wie Anwälte, Ärzte und Journalisten dürfen nach Abwägung der Verhältnismäßigkeit abgehört werden.

Quelle: PC Welt.de
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Weiter Infos:
5-Minuten-Info: Vorratsdatenspeicherung

Nach einem Gesetz von CDU, CSU und SPD soll ab 2008 nachvollziehbar werden, wer mit wem in den letzten sechs Monaten per Telefon, Handy oder E-Mail in Verbindung gestanden oder das Internet genutzt hat. Bei Handy-Telefonaten und SMS soll auch der jeweilige Standort des Benutzers festgehalten werden. Anonymisierungsdienste sollen verboten werden.

 Mit Hilfe der über die gesamte Bevölkerung gespeicherten Daten können Bewegungsprofile erstellt, geschäftliche Kontakte rekonstruiert und Freundschaftsbeziehungen identifiziert werden. Auch Rückschlüsse auf den Inhalt der Kommunikation, auf persönliche Interessen und die Lebenssituation der Kommunizierenden werden möglich. Zugriff auf die Daten sollen Polizei, Staatsanwaltschaft, Nachrichtendienste und ausländische Staaten erhalten, die sich davon eine verbesserte Strafverfolgung versprechen.

Derzeit dürfen Telekommunikationsanbieter nur die zur Abrechnung erforderlichen Verbindungsdaten speichern. Dazu gehören Standortdaten und Email-Verbindungsdaten nicht. Der Kunde kann verlangen, dass Abrechnungsdaten mit Rechnungsversand gelöscht werden. Durch die Benutzung von Pauschaltarifen kann eine Speicherung zudem bisher gänzlich vermieden werden, was etwa für Journalisten und Beratungsstellen wichtig sein kann. All diese Mechanismen zum Schutz sensibler Kontakte und Aktivitäten würde eine Vorratsdatenspeicherung beseitigen.

Wo liegt das Problem?

Die aktuellen Pläne zur Aufzeichnung von Informationen über die Kommunikation, Bewegung und Mediennutzung jedes Bürgers stellen die bislang größte Gefahr für unser Recht auf ein selbstbestimmtes und privates Leben dar.

Unter einer Vorratsdatenspeicherung würden wir alle leiden:

  • Eine Vorratsdatenspeicherung greift unverhältnismäßig in die persönliche Privatsphäre ein.
  • Eine Vorratsdatenspeicherung beeinträchtigt berufliche Aktivitäten (z.B. in den Bereichen Medizin, Recht, Kirche, Journalismus) ebenso wie politische und unternehmerische Aktivitäten, die Vertraulichkeit voraussetzen. Dadurch schadet sie letztlich unserer freiheitlichen Gesellschaft insgesamt.
  • Eine Vorratsdatenspeicherung verhindert Terrorismus oder Kriminalität nicht. Sie ist unnötig und kann von Kriminellen leicht umgangen werden.
  • Eine Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen das Menschenrecht auf Privatsphäre und informationelle Selbstbestimmung.
  • Eine Vorratsdatenspeicherung ist teuer und belastet Wirtschaft und Verbraucher.
  • Eine Vorratsdatenspeicherung diskriminiert Nutzer von Telefon, Mobiltelefon und Internet gegenüber anderen Kommunikationsformen.

Stand der Dinge

CDU/CSU und SPD haben am 9. November 2007 den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Einführung der Vorratsdatenspeicherung in Deutschland mit einigen Änderungen beschlossen. Der Bundesrat wird als nächstes dazu Stellung nehmen. Anschließend entscheidet der Bundespräsident, ob er das Gesetz unterzeichnet. Falls das Gesetz wie geplant zum Jahresende in Kraft tritt, wird die Sammel-Verfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung eingereicht.

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Sammel-Verfassungsbeschwerde gegen Vorratsdatenspeicherung

Der Bundestag hat am 9. November 2007 mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD den Gesetzentwurf zur Einführung der Vorratsdatenspeicherung in Deutschland beschlossen. Das Gesetz bedarf noch der Unterschrift des Bundespräsidenten. Falls diese erfolgt, werden wir vor dem Bundesverfassungsgericht Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz einlegen. Denn die zwangsweise Totalprotokollierung unserer Telekommunikation ist ein eklatanter Verstoß gegen das Fernmeldegeheimnis und das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung.

Hinweis: Registrierungen und Vollmachten werden nur noch bis zum 24.12.2007 (Poststempel) angenommen.

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