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Sonntag, 24. Juni 2007

Manhunt 2

Start des umstrittenen Spiels vorerst gestoppt

Das Actionspiel „Manhunt 2“ von Entwickler Rockstar Games wird nicht wie geplant am 13. Juli auf den Markt kommen. Der US-Publisher Take Two Interactive kam nach Verboten in Großbritannien, Irland und Italien sowie einer Beschränkung des Verkaufs auf Erwachsene in den USA zu dieser Entscheidung.

Wie Take Two in Dallas mitteilte, stehe man aber weiterhin hinter diesem „außergewöhnlichen Spiel“. Bereits am vergangenen Dienstag hatte die britische Kontrollbehörde BBFC dem brutalen Titel eine Absage erteilt. Der Spieler schlüpft darin in die Rolle eines Patienten, der aus einer Irrenanstalt zu fliehen versucht. „Manhunt 2“ bestehe aus ununterbrochenem und sich steigerndem Sadismus ohne eigentliche Handlung, urteilte die britische Behörde. Man habe sich die Entscheidung keineswegs leicht gemacht, sagte BBFC-Direktor David Cooke. Normalerweise versuche man, durch Entfernen einzelner Szenen ein Spiel doch noch freigeben zu können.

„Im Fall von 'Manhunt 2' war dies nicht möglich!"


Auch Irland und Italien schlossen sich der Entscheidung Großbritanniens an. Inzwischen haben sich auch Nintendo und Sony von „Manhunt 2“ distanziert und wollen das Spiel nicht wie geplant freigeben. Auf ihren beiden Konsolen Wii und PlayStation 2 sollte der Titel ursprünglich erscheinen. Hauptgrund hierfür ist die US-Altersbeschränkung „adults only“ die es fast unmöglich macht, für ein Spiel zu werben. Große Warenhaus-Ketten wie Wal-Mart weigern sich, Titel mit dieser Einstufung ins Sortiment aufzunehmen.

Der Vorgänger des Rockstar-Titels, der 2003 veröffentlicht wurde, war von der BBFC noch mit der Altersfreigabe ab 18 Jahren eingestuft worden. „Manhunt 2“ sei aber selbst mit einer solchen Beschränkung „für die Öffentlichkeit nicht akzeptabel“, so die Behörde. In Deutschland wurde das Prequel indiziert und anschließend beschlagnahmt. Eine Veröffentlichung des zweiten Teils war in Deutschland nach Angaben von Olaf Wolters, Geschäftsführer des Bundesverbands Interaktiver Unterhaltung BIU, bislang nicht vorgesehen. Durch die hier zu Lande sehr starken Jugendschutzbestimmungen wäre das Spiel vermutlich mindestens indiziert worden, so Wolters.



Quelle: PC Welt.de


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