Computer- und Videospiele mit grausamen Gewaltdarstellungen und Tötungshandlungen sollen für Jugendliche zukünftig automatisch verboten werden. Das Familienministerium bestätigte in Berlin nun entsprechende Medienberichte zur geplanten Änderung des Jugendschutzgesetzes. |
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Mit diesen Änderungen soll der Verbotskatalog des Jugendschutzgesetzes auf Filme sowie Computer- und Videospiele mit „besonders realistischen, grausamen und reißerischen Gewaltdarstellungen und Tötungshandlungen" ausgeweitet werden. Spiele mit entsprechenden Inhalten wären dann für Kinder und Jugendliche automatisch verboten. Weiterhin sollen diese Medien mit der Kennzeichnung „Keine Jugendfreigabe" versehen werden, berichtete die Zeitung „Passauer Neue Presse". Am kommenden Mittwoch will sich das Bundeskabinett mit dem Entwurf eines abgeänderten Jugendschutzgesetzes befassen. |
Im Mai dieses Jahres hatte sich die Innenministerkonferenz (IMK) der Länder erstmals einstimmig für ein Herstellungs- und Verbreitungsverbot gewalttätiger Computer- und Videospiele ausgesprochen. Als Alternative zu diesem einschneidenden Schritt arbeitet das Bundesfamilienministerium derzeit an dem weniger drastischen Jugendschutz-Gesetzentwurf. Ziel ist es nicht wie bislang nur „gewaltverherrlichende" Spiele sondern auch „gewaltbeherrschte" Spiele durch die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) indizieren zu lassen. Diese dürften dann weder beworben noch an Jugendliche verkauft werden. |
Welche Auswirkungen ein generelles Verbot von gewalttätigen Computer- und Videospielen auf die hiesige Spielebranche hätte, machte das Entwicklerstudio Crytek im August deutlich. Der größte deutsche Spiele-Entwickler drohte mit einem Weggang ins Ausland, sollte es zu einem Herstellungsverbot so genannter „Killerspiele" kommen. |
Quelle: PC Welt.de
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