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Dienstag, 20. November 2007

Gaming-PC mit 4-Kern-CPU im Online-Shop

Einen Komplett-PC speziell für Gamer bietet Plus in seinem Online-Shop an.


„Piranha Gaming PC“ heißt der im Online-Shop von Plus erhältlich PC, der sich hauptsächlich an Spielefreunde richtet. Der Rechner wird von der Vier-Kern-CPU Intel Core 2 Quad Q6600 angetrieben, bei der jeder Kern mit 2,4 GHz getaktet ist.

Als Chipsatz kommt auf dem Mainboard Intels P35+ICH9 zum Einsatz. Zur weiteren Ausstattung gehören 2048 MB DDR2 Hauptspeicher und 2 x 500 GB SATA-2-Festplatten.

Für die Grafik ist eine Nvida Geforce 8800GTS mit 320 MB Speicher zuständig - also ein Mittelklasse-Grafikchip. Weitere Infos zu diesem Grafikchip finden Sie in diesem PC-WELT-Test.

Zu weiteren Ausstattung gehören das Midi-Tower-Gehäuse GX-01Sl von Chieftec, ein All-in-One-Card-Reader, 8-Kanal-Sound on Board, ein Double-Layer-DVD-Brenner, die Gaming-Tastatur Logitech G11, die Logitech-Maus G3. Der Rechner verfügt über folgende Steckplätze: 2 x PCIe (16x), 3 x PCIe (1x) und 1 x PCI 32-Bit.

Als Betriebssystem wird bei dem Rechner Windows Vista Home Premium mitgeliefert. Im Preis enthalten sind 24 Monate Garantie inklusive Pickup&Return-Service. Zum Preis von 1399,95 Euro kommen noch 3,95 Euro Versandgebühren hinzu.

Quelle:PC Welt.de
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Sonntag, 18. November 2007

Ghostbusters - Kehren als Videospielhelden zurück

Fast 20 Jahre nach ihrem letzten Kinoauftritt kehrt das Geisterjäger-Quartett "Ghostbusters" zurück – in einem Videospiel. Wie Publisher Vivendi Games Deutschland in München mitteilte, werde derzeit unter Beteiligung der Kreativen der beiden Filme ein gleichnamiges Spiel entwickelt.

Fast 20 Jahre nach ihrem letzten Kinoauftritt kehrt das Geisterjäger-Quartett "Ghostbusters" zurück – in einem Videospiel. Wie Publisher Vivendi Games Deutschland in München mitteilte, werde derzeit unter Beteiligung der Kreativen der beiden Filme ein gleichnamiges Spiel entwickelt.

Laut den beiden Entwicklerstudios Terminal Reality und Red Fly würden die Figuren dabei exakt den Schauspielern nachempfunden. Die Akteure der Filme arbeiten selbst kreativ an der Gestaltung des Spiels mit. Ebenso wie bei den beiden Kinofilmen "Ghostbusters" und "Ghostbusters II" aus den Jahren 1984 und 1989 stammten Drehbuch und Dialoge des Spiels von den Hauptdarstellern Dan Aykroyd und Harold Ramis. Zudem sollen die beiden sowie ihre Schauspielerkollegen Bill Murray und Ernie Hudson auch den entsprechenden Figuren im Spiel ihre Stimmen leihen.

Den Angaben zufolge kommt "Ghostbusters: The Video Game" im Herbst nächsten Jahres für PC, Xbox 360, PlayStation 3, PlayStation 2, Nintendo DS und Wii auf den Markt. Der Spieler schlüpft dabei in die Rolle des Neuen im Geisterjägerteam und muss sich von Murray und Aykroyd einweisen lassen. Gesteuert wird das Spielgeschehen aus der Verfolgerperspektive.

Beide Filme haben den Angaben zufolge in den 80er Jahren weltweit mehr als 580 Millionen Dollar eingespielt. Mit zusätzlichen Lizenz- und Merchandising-Produkten sei mehr als eine Milliarde Dollar umgesetzt worden, hieß es.

Quelle: PC Welt.de
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Freitag, 16. November 2007

Vorratsdatenspeicherung

Noch 44 Tage bis zur totalen Protokollierung der Telekommunikation...


Mehr als 13 000 Bürger wollen die beschlossene Speicherung von Verbindungsdaten in der Telekommunikation in Karlsruhe kippen.

So viele Vollmachten zur Verfassungsbeschwerde seien bereits eingegangen, berichtete der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung am Freitag in Berlin. In dem Arbeitskreis sind mehrere Bürgerrechtler und betroffene Organisationen zusammengeschlossen.
Besorgte Bürger könnten sich noch bis zum 24. Dezember der Verfassungsbeschwerde gegen den «Angriff auf ihre Privatsphäre» anschließen, hieß es.

Auch der Vorstand der Deutschen Journalisten-Union in der Gewerkschaft ver.di schloss sich an. Der Informantenschutz werde in eklatanter Weise ausgehöhlt, kritisierte die Gewerkschaft. Verdeckte Recherchen würden nahezu unmöglich.


Die Journalisten-Gewerkschaft rief ihre 25 000 Mitglieder auf, die Verfassungsbeschwerde ebenfalls zu unterzeichnen. Ob die Gewerkschaft als Organisation klagen kann, werde geprüft.

Ungeachtet massiver Proteste hatte der Bundestag die Speicherung von Telefon- und Internet-Daten in der vergangenen Woche beschlossen. Die Verbindungsdaten - nicht aber Gesprächsinhalte - werden künftig ein halbes Jahr gespeichert. Beschlossen wurde auch, dass die Überwachung der Telekommunikation auf schwere Straftaten beschränkt wird. Aber auch einzelne Geheimnisträger wie Anwälte, Ärzte und Journalisten dürfen nach Abwägung der Verhältnismäßigkeit abgehört werden.

Quelle: PC Welt.de
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Weiter Infos:
5-Minuten-Info: Vorratsdatenspeicherung

Nach einem Gesetz von CDU, CSU und SPD soll ab 2008 nachvollziehbar werden, wer mit wem in den letzten sechs Monaten per Telefon, Handy oder E-Mail in Verbindung gestanden oder das Internet genutzt hat. Bei Handy-Telefonaten und SMS soll auch der jeweilige Standort des Benutzers festgehalten werden. Anonymisierungsdienste sollen verboten werden.

 Mit Hilfe der über die gesamte Bevölkerung gespeicherten Daten können Bewegungsprofile erstellt, geschäftliche Kontakte rekonstruiert und Freundschaftsbeziehungen identifiziert werden. Auch Rückschlüsse auf den Inhalt der Kommunikation, auf persönliche Interessen und die Lebenssituation der Kommunizierenden werden möglich. Zugriff auf die Daten sollen Polizei, Staatsanwaltschaft, Nachrichtendienste und ausländische Staaten erhalten, die sich davon eine verbesserte Strafverfolgung versprechen.

Derzeit dürfen Telekommunikationsanbieter nur die zur Abrechnung erforderlichen Verbindungsdaten speichern. Dazu gehören Standortdaten und Email-Verbindungsdaten nicht. Der Kunde kann verlangen, dass Abrechnungsdaten mit Rechnungsversand gelöscht werden. Durch die Benutzung von Pauschaltarifen kann eine Speicherung zudem bisher gänzlich vermieden werden, was etwa für Journalisten und Beratungsstellen wichtig sein kann. All diese Mechanismen zum Schutz sensibler Kontakte und Aktivitäten würde eine Vorratsdatenspeicherung beseitigen.

Wo liegt das Problem?

Die aktuellen Pläne zur Aufzeichnung von Informationen über die Kommunikation, Bewegung und Mediennutzung jedes Bürgers stellen die bislang größte Gefahr für unser Recht auf ein selbstbestimmtes und privates Leben dar.

Unter einer Vorratsdatenspeicherung würden wir alle leiden:

  • Eine Vorratsdatenspeicherung greift unverhältnismäßig in die persönliche Privatsphäre ein.
  • Eine Vorratsdatenspeicherung beeinträchtigt berufliche Aktivitäten (z.B. in den Bereichen Medizin, Recht, Kirche, Journalismus) ebenso wie politische und unternehmerische Aktivitäten, die Vertraulichkeit voraussetzen. Dadurch schadet sie letztlich unserer freiheitlichen Gesellschaft insgesamt.
  • Eine Vorratsdatenspeicherung verhindert Terrorismus oder Kriminalität nicht. Sie ist unnötig und kann von Kriminellen leicht umgangen werden.
  • Eine Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen das Menschenrecht auf Privatsphäre und informationelle Selbstbestimmung.
  • Eine Vorratsdatenspeicherung ist teuer und belastet Wirtschaft und Verbraucher.
  • Eine Vorratsdatenspeicherung diskriminiert Nutzer von Telefon, Mobiltelefon und Internet gegenüber anderen Kommunikationsformen.

Stand der Dinge

CDU/CSU und SPD haben am 9. November 2007 den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Einführung der Vorratsdatenspeicherung in Deutschland mit einigen Änderungen beschlossen. Der Bundesrat wird als nächstes dazu Stellung nehmen. Anschließend entscheidet der Bundespräsident, ob er das Gesetz unterzeichnet. Falls das Gesetz wie geplant zum Jahresende in Kraft tritt, wird die Sammel-Verfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung eingereicht.

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Sammel-Verfassungsbeschwerde gegen Vorratsdatenspeicherung

Der Bundestag hat am 9. November 2007 mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD den Gesetzentwurf zur Einführung der Vorratsdatenspeicherung in Deutschland beschlossen. Das Gesetz bedarf noch der Unterschrift des Bundespräsidenten. Falls diese erfolgt, werden wir vor dem Bundesverfassungsgericht Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz einlegen. Denn die zwangsweise Totalprotokollierung unserer Telekommunikation ist ein eklatanter Verstoß gegen das Fernmeldegeheimnis und das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung.

Hinweis: Registrierungen und Vollmachten werden nur noch bis zum 24.12.2007 (Poststempel) angenommen.

McCafé bietet kostenlose Hotspots


McCafé bietet kostenlose WLAN-Hotspots

In den bundesweit rund 350 McCafés können Gäste täglich eine Stunde über WLAN im Internet surfen, ohne dafür zahlen zu müssen. Realisiert wird der Service über die Hotspots von T-Mobile. Der Gast benötigt lediglich ein WLAN-fähiges Endgerät, über welchen Netzbetreiber er telefoniert, spielt keine Rolle.

Die Fastfood-Kette McDonald's bietet ihren Gästen in Kooperation mit T-Mobile einen kostenlosen Internet-Zugang über WLAN in den rund 350 McCafés in Deutschland. Jeden Tag können sie die "Happy-Hour@McCafé" eine Stunde lang kostenfrei verwenden. Voraussetzung ist ein WLAN-fähiges Endgerät, etwa ein Smartphone oder Laptop. Nachdem sich der Nutzer mit dem Netzwerk verbunden hat, öffnet er den Internet-Browser und soll dann den "Instruktionen im HotSpot Portal von T-Mobile folgen".

Nach Eingabe der Mobilfunknummer erhält der Gast per SMS seine Zugangskennung (PIN) für den einstündigen kostenlosen WLAN-Zugang. Den Service können Mobilfunkkunden aller deutschen Netzanbieter nutzen. Wem die heimische Internet-Verbindung zu langsam ist und sich stattdessen regelmäßig ins McCafé um die Ecke setzt, kann seine Rufnummer unter www.mcdonalds.de in der McVIP-Lounge hinterlegen und täglich ohne Zusendung einer PIN mobil im Netz surfen. Auch hier ist die Nutzungsdauer auf eine Stunde begrenzt.

Nach Ablauf der Happy Hour stehen den Kunden alle Pre- und Postpaid-Tarife, etwa HotSpot by call für T-Home-Kunden oder HotSpot Anytime, ebenfalls für Kunden des magentafarbenen Netzbetreibers, zur Wahl. Die Minute kostet 0,12 Euro in beiden Tarifvarianten. Wer über einen anderen Anbieter telefoniert, zahlt für 15 Minuten zwei Euro, 24 Stunden werden mit 18 Euro berechnet.
Quelle: PC Welt.de
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Preissenkung der Playstation 3 zeigt Wirkung


Sony hat Verkaufszahlen der Playstation 3 in den USA veröffentlicht. Diese zeigen, dass die Entscheidung, den Preis für das 80-GB-Modell zu senken und eine billigere 40-GB-Version einzuführen, sich positiv auf die Verkaufszahlen ausgewirkt hat.


Zum 18. Oktober hatte Sony - wie von vielen Beobachtern erwartet - in den USA den Preis der Playstation 3 mit 80 GB von 599 auf 499 Dollar gesenkt. Am 2. November wurde zudem eine 40-GB-Version für 399 Dollar eingeführt. Nun hat Sony Daten zu den Abverkaufszahlen veröffentlicht, die nahe legen, dass viele Anwender nur auf eine entsprechende Preissenkung gewartet haben.
So erklärte Sonys CEO Howard Stringer gegenüber der Nachrichtenagentur AP, dass in den Wochen vor der Preissenkung am 18. Oktober im Schnitt zwischen 30.000 und 40.000 Playstation 3 verkauft wurden. Bis Ende Oktober stieg diese Zahl laut Stringer auf 75.000, in der ersten Woche nach Einführung der 40-GB-Version auf 100.000 und in der darauf folgenden Woche seien es bereits über 100.000 Geräte gewesen.

"Dies ist der Durchbruch, auf den wir gewartet haben", sagt Stringer gegenüber der AP. Und weiter: "Wir haben in diesem Jahr offensichtlich wegen der Playstation 3 einiges einstecken müssen. Nun jedoch wurde der Wendepunkt erreicht". Abzuwarten bleibt nun, inwiefern der Absatzzuwachs von Dauer ist. Und beim rasanten Anstieg der Verkaufszahlen muss zudem berücksichtigt werden, dass viele Anwender schlicht damit gerechnet haben, dass Sony Hand an die Preise legen wird und mit einem Kauf gewartet haben.

Im Rennen im die Marktführerschaft der "Next-Gen-Konsolen" belegt die Playstation 3 derzeit den dritten Platz. Bis Ende Oktober wurden weltweit 5 Millionen Geräte verkauft, bis März 2008 rechnet Sony mit 11 Millionen Konsolen. Marktführer ist weiterhin Nintendos Wii mit bislang 9,3 Millionen verkauften Stück, bis März 2008 sollen es über 22 Millionen werden. Auf Platz zwei findet sich Microsoft Xbox 360, von der laut AP bislang 11,6 Millionen Stück verkauft wurden.
Quelle: PC Welt.de
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Dienstag, 13. November 2007

Wachstum des Display-Markts

Der Umsatz im Bereich elektronischer Displays liegt in diesem Jahr bei über 100 Milliarden Dollar. Über zukünftige Entwicklungen und Potenziale referieren Vertreter der größten Anbieter Mitte Dezember auf der EUROFORUM-Konferenz Displays 2008.


Die Prognosen der Analysten bescheinigen dem Markt für elektronische Displays in diesem Jahr einen Umsatz von über 100 Milliarden Dollar. Gerade im Bereich der TFT-LCDs lassen sich die höchsten Wachstumsraten ausmachen. Die wichtigsten Trends auf dem Display-Markt sind das Hauptthema der EUROFORUM-Konferenz Displays 2008, die am 12. und 13. Dezember in München stattfindet. Sharp, BASF, Merck oder Canon stellen weiterhin ihre Strategien vor, um der wachsenden Nachfrage gerecht zu werden und gleichzeitig günstiger zu produzieren. Die Analysten von iSuppli prophezeien gerade dem Profi-Bereich hohe Umsatzzuwächse. So sollen bis zum Jahr 2011 14,6 Milliarden Dollar allein im Businessbereich erwirtschaftet werden.

Über die unterschiedlichen Anwendungsbereiche der LCD-Technik spricht Maximilan Huber, Präsident von Sharp Microelectronics Europe. So genannte e-Signage-Displays, die ganz speziell für den Gebrauch in der Werbung oder Fahrplananzeige gedacht sind, stellen natürlich auch hohe Anforderungen hinsichtlich der Lebensdauer, Einbrennsicherheit, UV-Verträglichkeit und Blickwinkel. In der weltweit ersten LCD-Fabrik der 10. Generation will Sharp gegen Ende des Jahres in Japan mit dem Bau derartiger Displays beginnen.

Das Potenzial von Displays mit Ultra Low Power Technologie referiert Dr. Jürgen Wahl von der Optrex Europe GmbH. Sein Vortrag beschäftigt sich mit der Speichercharakteristik und dem Lichtmanagement dieser Strom sparenden Displays. Die technischen Anforderungen bei der Verwendung von Display-Systemen in Fahrzeugen stehen hingegen im Mittelpunkt des Vortrags von Robert Isele, dem Leiter für Fahrerinformationssysteme Konzepte bei BMW.

Der vierte Themenbereich der Konferenz ist den OLEDs gewidmet. Die organischen Leuchtdioden versprechen hauchdünne und Strom sparende Displays, die unter anderem in MP3-Playern, Handys und transparenten Bildschirmen Verwendung finden könnten. Zwar sei die Produktion in diesem Bereich schon recht günstig zu bewerkstelligen. Das Hauptproblem stellt jedoch die rasch abnehmende Qualität der Bildschirme dar. So befänden sich aktuell nur wenige OLEDs in der Produktion, da man bisher nicht garantieren könne, dass die Qualität auf lange Sicht erhalten bleibe. Aktuelle Forschungen in diesem Bereich sind daher ein wichtiger Diskussionsbestandteil der Display 2008 Konferenz.

Quelle: PC Welt.de
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Crysis: Bereits illegal im Internet aufgetaucht

Nach langer Entwicklung soll in dieser Woche Crysis in den Handel kommen. Vorab ist das Spiel bereits am Wochenende im Internet aufgetaucht.


Offiziell wird der von Action-Fans sehnsüchtig erwartete Ego-Shooter Crysis am 16. November erscheinen. Nach dem immens erfolgreichen Far Cry liefert die deutsche Entwicklerschmiede Crytek damit ihr zweites Spiel aus. Während für Far Cry seinerzeit der Publisher Ubisoft verantwortlich war, erscheint Crysis unter dem Banner des Publishers Electronic Arts.
Am Wochenende nun die Hiobs-Botschaft: Crysis wird seit Samstag über Tauschbörsen illegal verbreitet. Die illegale Version stammt von der Warez-Gruppe Razor1911, die laut eigenen Angaben bereits seit 1985 agiert und damit mit zu den ältesten Warez-Gruppen überhaupt gehört. Die Gruppe hat die Einzelspieler-Fassung von Crysis geknackt. Zuletzt hatte die Gruppe auf sich aufmerksam gemacht, nachdem sie das PC-Spiel Shadowrun geknackt hatte, so dass es nicht nur wie von Microsoft vorgesehen unter Windows Vista, sondern auch unter Windows XP lauffähig war.

Crysis basiert auf der von Crytek entwickelten Engine CryENGINE 2, welche sowohl DirectX 9 als auch DirectX 10 unterstützt. Die volle Pracht soll das Spiel nur auf High-End-Systemen entfalten. Ansonsten passt Crysis automatisch die Grafikausgabe je nach vorliegendem System an.

Von unserer Schwesterpublikation Gamestar konnte Crysis bereits die Traumwertung von 94 Prozent ergattern. Auch aus den USA sind bereits die ersten Wertungen eingetrudelt, die jenseits der 90 Prozent liegen.

Quelle: PC Welt.de
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Sonntag, 11. November 2007

Sam & Max - Abe Lincoln Must Die


Das Entwicklerstudio Telltale Games hat eine Episode der witzigen Point&Click-Adventure-Reihe Sam & Max gratis zum Download freigegeben.
Mit Sam & Max sind die Entwickler von Telltale Games neue Wege gegangen: Statt ein komplettes Point&Click-Adventure auf einmal auszuliefern, wurde das Spiel in mehreren Folgen monatlich veröffentlicht, die alle zusammen eine Staffel bildeten.

Während die Entwickler nun bereits an der zweiten Staffel „Ice Station Santa" der witzigen Adventure-Reihe werkeln, haben sie einen Teil der ersten Staffel gratis zum Download bereit gestellt.

Sam & Max: Abe Lincoln Must Die! war laut Angaben von Telltale Games die erfolgreichste, weil am besten bewertete Episode der ersten Staffel. Aus diesem Grund steht diese Folge nun gratis zum Download bereit.

In dem knapp 83 MB großen, englischsprachigen Abenteuer begleiten Sie die tierischen Ermittler Sam und Max, die versuchen aufzuklären, warum sich der US-Präsident merkwürdig verhält.

Quelle: PC Welt.de
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Bundestrojaner schürt Angst vor Überwachungsstaat

Staatliche Überwachungsmaßnahmen im Internet verursachen bei vielen Bürgern erhebliches Unbehagen. In einer Online-Befragung sprechen sich fast 70 Prozent der Teilnehmer gegen Internet-Kontrollen durch Behörden aus.
Der Antivirus-Hersteller Avira aus Tettnang hat die Besucher seiner Website im Oktober zu ihrer Meinung über den so genannten "Bundestrojaner" befragt. Knapp 3000 Internet-Nutzer haben an der Umfrage teilgenommen und ein deutliches Votum abgegeben. Eine klare Mehrheit sieht Deutschland auf dem Weg in einen Überwachungsstaat.

Immerhin 69 Prozent der Befragten halten die Online-Überwachung von Festplatteninhalten für einen unangemessenen Eingriff in die Bürgerrechte. Etwas differenzierter sehen das noch 13 Prozent, die einen sehr gezielten Einsatz staatlicher Spitzelprogramme akzeptieren. Nur neun Prozent machen sich überhaupt keine Gedanken darüber und sind weiterhin der Meinung, wer nichts zu verbergen habe, müsse sich auch keine Sorgen machen.

Tjark Auerbach, Gründer und Geschäftsführer von Avira, erklärt, Trojanische Pferde seien für eine Antivirus-Software gleich, ob sie nun vom Staat oder von Kriminellen erstellt würden. Sollte der so genannte Bundestrojaner charakteristische Merkmale von Schadprogrammen enthalten, was nahezu unvermeidlich sei, würde ein Virenscanner ihn durch heuristische Prüfverfahren auch erkennen.

Wie auch andere Mitglieder der Initiative "IT Security Made in Germany" (ITSMIG) hat sich Avira verpflichtet keine Hintertüren, also versteckte Zugangsmöglichkeiten in seine Produkte einzubauen.
Quelle: PC Welt.de
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Sony sucht Deutschlands besten Filmexperten


Sie lieben Filme? Und kennen Hollywood-Tratsch in und auswendig? Dann sollten Sie eine Teilnahme an Sonys Film-Quiz ins Auge fassen, das in den kommenden Wochen in vielen deutschen Städten stattfinden wird. Der Gewinner darf eine Woche in Los Angeles genießen.
Ab November geht Sony Deutschland mit dem neuen Party-Spiel "Buzz: Das Film-Quiz" auf Deutschland-Tour. Film-Kenner werden dabei die Gelegenheit haben, ihr Wissen unter Beweis zu stellen. Dem Gewinner winkt eine einwöchige Reise nach Hollywood.

Die Auftaktveranstaltung wird am 14. November in Berlin (CinemaxX am Potsdamer Platz) stattfinden. Weitere Termine sind der 7.12, Hamburg (CinemaxX am Dammtor), der 14.12., Essen (CinemaxX am Berliner Platz) und der 21.12., Stuttgart (CinemaxX im Bosch Areal). Die jeweiligen Stadtchampions werden dann Anfang 2008 in München (MaxX-Kino am Isartor) gegeneinander antreten. Der Gewinner und eine Begleitperson werden dann direkt im Anschluss an das Finale nach Hollywood reisen. Die Teilnahme an den Turnieren ist kostenlos.

Bei dem Playstation-2-Spiel "Buzz: Das Film-Quiz" müssen Fragen rund um die Welt des Films beantwortet werden, stilgerecht mit einem "Buzzer"-Controller.
Quelle: PC Welt.de
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Vier Tage kostenlos Xbox Live nutzen


Vom 23. bis 26. November erhalten alle Xbox-360-Besitzer im Rahmen des Events Xtival 07 kostenlos die Xbox-Live-Gold-Mitgliedschaft. Dabei haben sie auch die Chance, gegen Entwickler oder Künstler antreten zu können - und zu gewinnen gibt es auch etwas.
Microsoft veranstaltet vom 23. bis 26. November das Xtival 07. Während dieser Zeit stehen allen Xbox-360-Besitzern alle Möglichkeiten zur Verfügung, die normalerweise nur die kostenpflichtige Gold-Mitgliedschaft bei Xbox Live beinhalten. Dazu gehören beispielsweise Multiplayer-Spiele oder Videochats.

Die Veranstaltung wird mit mehreren Events aufgelockert, dazu gehören etwa Spiele gegen Entwickler oder ein "Guitar Hero III Game with Fame"-Wettbewerb mit einem noch unbekannten Künstler. Um wen es sich dabei handelt, soll in Kürze bekannt gegeben werden.

Darüber hinaus wird über das ganz Wochenende ein Screenshot-Wettbewerb zu Halo 3 abgehalten. Anwender, die im Theater-Modus von Halo 3 einen Screenshot von sich anfertigen und vom Spiel aus auf www.bungie.net unter dem Betreff „Xtival '07 Halo Art Germany" speichern, können daran teilnehmen. Daraus werden dann pro Land die zehn besten Bilder ausgewählt, die Spieler erhalten diesen Screenshot dann als Bild-Ausdruck für ihr Wohnzimmer. Auf den Web-Seiten von Microsoft finden Sie weitere Informationen zum Xtival 07.
Quelle: PC Welt.de
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Neuer Mii Voting Channel


Nintendo geht mit einen neuen interaktiven Wii-Channel an den Start. Im "Check Mii Out Channel" können Gamer ihre Mii-Kreationen hochladen, anschauen und andere bewerten.
Ein neues, kostenloses Feature wird ab dem 11. November im "Wii Shop Channel" als Download zur Verfügung stehen: "Check Mii Out Channel".

Mit der neuen Funktion haben die Besitzer der Spielekonsole Nintendo Wii die Möglichkeit eigene "Miis" hochzuladen, sich andere anzuschauen und alle zwei Monate an einem Wettbewerb teilzunehmen. Gesucht wird dabei die kreativste oder einfach nur schönste Spielfigur.


"Im Check Mii Out Channel können die Gamer ihre Mii- Kreationen vorstellen und andere bewerten", sagt Nintendos Marketing Präsident George Harrison. "Es ist ein weiterer Weg, um die interaktive Community von Wii um ein weiteres Tool zu erweitern".

Im "Mii-Channel" kann sich jeder Spieler eigene Avatare, die so genannten „Miis" erstellen. Dies sind dreidimensionale Spielfiguren, die aus einzelnen vorgefertigten Bildelementen (z.B. Augen, Nase oder Frisur) erstellt und verändert werden können.

Die Figuren können anschließend als Spielfiguren in Spielen wie Wii Sports oder als Signaturerweiterung im Wii-Message-Board verwendet werden. Die "Miis" können auch auf dem Controller gespeichert werden, um sie auf den Systemen anderer Spieler zu nutzen.

Quelle: PC Welt.de
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GTA San Andreas

Take 2 will wegen Hot-Coffee-Mod Entschädigung zahlen

Erinnern Sie sich noch an den Hot-Coffee-"Skandal"? Ein Mod schaltete im Spiel „Grand Theft Auto: San Andreas" ein Sex-Minispiel frei. Der Fall ist für den Publisher Take 2 noch lange nicht ausgestanden. Jetzt hat Take 2 vorgeschlagen, jeden Käufer des Spiels mit 35 US-Dollar zu entschädigen.



In dem seit 2005 schwelenden Streit um den Hot-Coffee-Mod für das Spiel „Grand Theft Auto: San Andreas" von den Entwicklern Rockstar Games, hat Publisher Take 2 nun vor Gericht einen Vorschlag für eine Einigung eingereicht.

Strafrechtlich wurde der Fall bereits vor über einem Jahr abgeschlossen. Zivilrechtlich befindet sich der Publisher aber weiterhin im Clinch mit Klägern.
Seinerzeit hatte der so genannte Hot-Coffee-Mod, der Sex-Szenen im Spiel freischaltet, für einigen Wirbel gesorgt und dazu geführt, dass die Alterskennzeichnung für das Spiel erhöht werden muss.

Der Vorschlag sieht vor, dass beschlossen wird, dass weder Take 2 noch Rockstar Games Gesetze verletzt haben oder haftbar gemacht werden können. Take 2 würde sich aber laut dem Vorschlag bereit erklären, jedes Original-Exemplar des Spiels gegen die Fassung austauschen, bei der die Alterskennzeichnung erhöht worden ist. Außerdem würde Take 2 jedem Käufer der Original-Fassung 35 US-Dollar zahlen, wenn dieser eine Quittung für den Kauf des Original-Spiels vorlegen kann.

Die Zahlung würde voraussetzen, dass der Käufer schwört, das Spiel vor dem 20. Juli 2005 gekauft zu haben und schockiert war von der Möglichkeit, in dem Spiel mittels des Mods die Sex-Szenen freizuschalten. Außerdem müsste der Käufer schwören, dass er das Spiel niemals gekauft hätte, wenn er gewusst hätte, dass die Sex-Szenen versteckt im Spiel enthalten waren und es sofort umgetauscht hätte, wenn es möglich gewesen wäre.

Die Kosten für die Aktion veranschlagt Take 2 mit mindestens einer Million US-Dollar. Maximal 2,75 Millionen US-Dollar wäre der Publisher bereit, im Rahmen des Vorschlags zu zahlen.

Das Gericht muss nun entscheiden, ob es den Vorschlag annimmt. Wenn ja, dann will Take 2 genauere Details für das Prozedere der Entschädigungszahlung bekannt geben. Dies betrifft natürlich nur Käufer des Spiels in den USA.

Quelle: PC Welt.de

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Samstag, 3. November 2007

Vorstellung der Mobilfunk-Pläne am Montag?

Nach Informationen des „Wall Street Journal" will der Suchmaschinen-Betreiber Google am kommenden Montag seine Handy-Pläne vorstellen. Dabei handle es um eine Allianz mit Mobilfunkanbietern und Handy-Ausrüstern „rund um die Welt", die Googles Handy-Betriebssystem unterstützen wollen.


Bereits seit Wochen wird heftig über die Mobilfunkpläne von Google spekuliert. Mittlerweile gilt es als sicher, dass der Internetriese ein offenes Handy-Betriebssystems sowie zahlreiche Dienste für unterwegs vorstellen wird. Die Google-Aktie stieg in den vergangenen Wochen, angetrieben durch die zahlreichen Berichte, um rund 20 Prozent und überschritt erstmals die 700 Dollar-Marke. Dadurch wurde Google mit einem Marktwert von rund 220 Milliarden Dollar zum viertgrößten US-Unternehmen. Der Abstand zu Microsoft, der Nummer drei mit rund 350 Milliarden, ist jedoch noch groß. Nummer eins ist der Ölkonzern ExxonMobil mit einem Wert von mehr als 500 Milliarden Dollar, gefolgt von General Electric.

Medienberichten zufolge werden erste Google-Telefone aber erst für Mitte 2008 erwartet. Laut dem „Wall Street Journal" kämen als Partner der taiwanesische Smartphone-Hersteller HTC, sowie Samsung, LG und Sony Ericsson in Frage. Als Mobilfunk-Anbieter liegen die Telekom-Tochter T-Mobile und das Unternehmen Sprint im Rennen. Schon seit Monaten hatte T-Mobile mit Google zusammengearbeitet, um speziell auf Software des Suchmaschinen-Spezialisten zugeschnittene Handys anzubieten. Die Zeitung schränkte allerdings ein, dass sich sowohl der Zeitpunkt der Ankündigung sowie die Liste der Partner noch ändern könnten.

Quelle: PC Welt.de
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Freie Musik-Downloads


Dieter Bohlen plädiert für freie Musik-Downloads

Der Musiker und Musik-Produzent Dieter Bohlen hat sich für freie Musik-Downloads ausgesprochen. Seiner Meinung nach sei es nicht gut, dass Personen, die im Internet Musik herunterladen, deshalb kriminalisiert werden.

Über eine Stunde hatte Johannes B. Kerner in seiner ZDF-Talkshow allein dem Popgiganten Dieter Bohlen gewidmet. Interessant wurde es, als Kerner den Musikproduzenten auf die illegal im Internet kursierenden Musik-Downloads ansprach.

Dieter Bohlen erklärte, dass er es als Unding empfände, dass junge Menschen kriminalisiert werden, nur weil sie Musik aus dem Internet herunterladen. Stattdessen sprach er sich dafür aus, dass jegliche Musik gratis im Internet erhältlich sein sollte und warf der Unterhaltungsindustrie eine Doppelmoral vor: Auf der einen Seite würde sie Hard- und Software produzieren, die das Aufnehmen der Songs aus dem Internet erlaube und auf der anderen Seite würden dann die Personen kriminalisiert, die die Produkte dann für das Aufnehmen der Songs aus dem Internet nutzen. „Das ist so, als würde der Hersteller eines Hammers sagen: Nutzt den nicht, um einen Nagel in die Wand zu hauen", sagte Bohlen.

Bohlen selbst zeigte sich auch gelassen darüber, dass seine Musik frei im Internet erhältlich ist. „Man muss nur wissen, wo", schmunzelte Bohlen, der sich auch daran erinnerte, wie er früher die Songs über einen Kassettenrekorder aufnahm.

Nach Ansicht von Dieter Bohlen hat sich das Musikgeschäft bereits grundlegend geändert und befindet sich auch weiterhin im Wandel. Waren früher zigtausend verkaufte Tonträger nötig, um überhaupt in die Charts zu kommen, dann würden heutzutage sogar 50 verkaufte CDs pro Tag genügen, um in die Charts zu kommen. Statt über verkaufte CDs würden die Musiker heutzutage eher über Live-Auftritte ihr Geld verdienen. Dieser Trend werde in Zukunft noch weiter zunehmen, so Bohlen.
Quelle: PC Welt.de
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Neues Urheberrecht tritt zum 1. Januar in Kraft

Das neue Urheberrecht tritt zum 1. Januar 2008 in Kraft. Wie das Bundesjustizministerium mitteilte, wurde das Gesetz nach der Unterschrift des Bundespräsidenten am Mittwoch im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.


Die Reform passt das Recht an die Veränderungen des digitalen Zeitalters an. Privatkopien von nicht geschützten CDs und DVDs bleiben erlaubt. Rechtswidrig ist es aber, einen Kopierschutz zu knacken. Als Ausgleich für die Privatkopie erhalten Urheber eine neue Pauschalvergütung. Die bisherigen festgeschriebenen Vergütungssätze pro Gerät waren wegen der schnellen technischen Entwicklung veraltet. Die Vergütung wird jetzt zwischen den Verwertungsgesellschaften und den Herstellerverbänden ausgehandelt. Vergütungspflichtig sind alle Geräte und Speichermedien, mit denen Kopien hergestellt werden können.


Ferner erlaubt die Novelle öffentlichen Bibliotheken, Museen und Archiven erstmalig, ihre Bestände an elektronischen Leseplätzen zur Verfügung zu stellen. Neu sind auch Regelungen für noch unbekannte Nutzungsarten. Bisher durften keine Verträge über die Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke in einer Nutzungsart geschlossen werden, die es zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses noch gar nicht gab. Nun kann der Urheber über seine Rechte auch für die Zukunft vertraglich verfügen. (dpa/hal)
Quelle: PC Welt.de

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